Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern
Über die Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) fördert das BAFA die Anschaffung (den Kauf) von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern. Wir empfehlen Ihnen vor Antragstellung die folgenden Ausführungen und insbesondere unser Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie aufmerksam zu lesen und zu beachten.
Hinweis
Wenn Sie die Förderung beantragen wollen, müssen Sie den Antrag aufrufen: Antrag auf Förderung von E-Lastenfahrrädern
Wenn Sie bereits einen Förderantrag gestellt haben und zusätzlich Unterlagen zu Ihrem Vorgang einreichen wollen, nutzen Sie dafür bitte den sog. Upload-Bereich: Upload-Bereich.
Wenn Sie bereits einen Zuwendungsbescheid erhalten haben und der Zuschuss ausgezahlt werden soll, müssen Sie den Verwendungsnachweis einreichen.
Verwendungsnachweiserklärung (Auszahlungsformular) für Anträge, die bis zum 29. Februar 2024 gestellt wurden.
Verwendungsnachweiserklärung (Auszahlungsformular) für Anträge, die ab dem 1. Oktober 2024 gestellt wurden.
Antragsberechtigt sind:
Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen (z. B. kommunale Eigenbetriebe) und Vereine.
Weitere Informationen finden Sie hier
Öffnungszeiten:
Mo-Fr.: 09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr
Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr
Termine auch während der Schließzeiten nach Vereinbarung
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